Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt.
Somit wird das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Es muss nun ein neues Gesetz erarbeitet werden.
Die vorhanden erhobenen Daten müssen gelöscht werden. Das Gesetz ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
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